Bericht zur DV 2023 von Pressechef Markus Stanger
Traktanden:
1. Begrüssung und Appell
2.Protokoll der Delegiertenversammlung vom 12. März 2022
3. Jahresbericht und Jahresrechnung 2022
4. Ehrungen (in 3 Teilen)
5. Budget 2023 und Jahresbeitrag 2023
6. Schiesstätigkeit 2023
7. Anträge Mitglieder
8. Wahlen
9. Änderungen Statuten und Reglemente
10. Mitteilungen und Umfrage
Jahresbericht 2022
Schaffhauser Kantonalschützenfest 2027
Reglementsänderung
Für die Delegiertenversammlung 2023 beantragt der Vorstand folgende Reglementsänderungen.
Reglement 40-R: Kant. Gruppenmeisterschaft 300m
Bisher:
Pkt. 8. Final Schweizerische Gruppenmeisterschaft
Der Kantonalverband vergütet jeder am Final teilnehmenden Gruppe CHF 200.-.
Neu:
Pkt. 8. Die Teilnahme am CH-Final wird mit dem Förderpreis an der DV vergütet.
Begründung: Die Teilnahmen an CH-Finals werden jedoch seit Jahren mit Förderpreisen vergütet. Zukünftig soll auch diese Vergütung durch die Verteilung der Förderpreise geschehen.
Reglement 53-R: Ständematch Eidg. Schützenfest.
Pt.4 – 7: In Absprache mit der MSVS (Matchschützenvereinigung Schaffhausen) werden die Punkte 4-7 neu geregelt.
Bisher:
Pkt. 4. Organisation
Die Schaffhauser Selektion und Teilnahme am Eidg. Ständematch wird durch den SHKSV organisiert. Die Wettkämpfe zur Qualifikation können in Zusammenarbeit mit der Matchschützenvereinigung durchgeführt werden.
Pkt. 5. Selektion
Der Kantonalvorstand entscheidet endgültig über die Selektion.
Pkt. 6. Ausführungsbestimmungen
Der SHKSV erlässt die nötigen Ausführungsbestimmungen, welche insbesondere die Wettkämpfe, die Selektionsrichtlinien und die Entschädigungen regeln.
Pkt. 7. Finanzierung
Die Spesen und Entschädigungen des Eidgenössischen Ständematchs werden vom SHKSV in den Ausführungsbestimmungen geregelt.
Neu:
Pkt. 4.
Die Schaffhauser Selektion und Teilnahme am Eidg. Ständematch wird durch die Matchkommission organisiert. Die Wettkämpfe zur Qualifikation können in Zusammenarbeit mit der Matchschützenvereinigung durchgeführt werden.
Pkt. 5.
Die Matchkommission entscheidet endgültig über die Selektion..
Pkt. 6.
Die Matchkommission erlässt die nötigen Ausführungsbestimmungen, welche insbesondere die Wettkämpfe, die Selektionsrichtlinien und die Entschädigungen regeln.
Pkt. 7. Finanzierung/ Kostenverteiler
Die Spesen und Entschädigungen des Eidgenössischen Ständematchs werden vom SHKSV in den Ausführungsbestimmungen geregelt.
Der Kostenverteiler wird in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit SHKSV – MSVS geregelt.