SHKSV Delegiertenversammlung 2023

11.März 2023 | Turnhalle Merishausen |  10m 300m Pistole

Bericht zur DV 2023 von Pressechef Markus Stanger

Traktanden:

1. Begrüssung und Appell
2.Protokoll der Delegiertenversammlung vom 12. März 2022
3. Jahresbericht und Jahresrechnung 2022
4. Ehrungen (in 3 Teilen)
5. Budget 2023 und Jahresbeitrag 2023
6. Schiesstätigkeit 2023
7. Anträge Mitglieder
8. Wahlen
9. Änderungen Statuten und Reglemente
10. Mitteilungen und Umfrage

Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2022

Schaffhauser  Kantonalschützenfest 2027

Grundbestimmungen_SKSF27

Reglementsänderung

Für die Delegiertenversammlung 2023 beantragt der Vorstand folgende Reglementsänderungen.

Reglement 40-R: Kant. Gruppenmeisterschaft 300m

Bisher:

Pkt. 8.      Final Schweizerische Gruppenmeisterschaft

Der Kantonalverband vergütet jeder am Final teilnehmenden Gruppe CHF 200.-.

Neu:

Pkt. 8. Die Teilnahme am CH-Final wird mit dem Förderpreis an der DV vergütet.

Begründung: Die Teilnahmen an CH-Finals werden jedoch seit Jahren mit Förderpreisen vergütet. Zukünftig soll auch diese Vergütung durch die Verteilung der Förderpreise geschehen.

 

Reglement 53-R: Ständematch Eidg. Schützenfest.

Pt.4 – 7: In Absprache mit der MSVS (Matchschützenvereinigung Schaffhausen) werden die Punkte 4-7 neu geregelt.

Bisher:

Pkt. 4.      Organisation

Die Schaffhauser Selektion und Teilnahme am Eidg. Ständematch wird durch den SHKSV organisiert. Die Wettkämpfe zur Qualifikation können in Zusammenarbeit mit der Matchschützenvereinigung durchgeführt werden.

Pkt. 5.      Selektion

Der Kantonalvorstand entscheidet endgültig über die Selektion.

Pkt. 6.      Ausführungsbestimmungen

Der SHKSV erlässt die nötigen Ausführungsbestimmungen, welche insbesondere die Wettkämpfe, die Selektionsrichtlinien und die Entschädigungen regeln.

Pkt. 7.      Finanzierung

Die Spesen und Entschädigungen des Eidgenössischen Ständematchs werden vom SHKSV in den Ausführungsbestimmungen geregelt.

Neu:

Pkt. 4.    

Die Schaffhauser Selektion und Teilnahme am Eidg. Ständematch wird durch die Matchkommission organisiert. Die Wettkämpfe zur Qualifikation können in Zusammenarbeit mit der Matchschützenvereinigung durchgeführt werden.

Pkt. 5.      

Die Matchkommission entscheidet endgültig über die Selektion..

Pkt. 6.      

Die Matchkommission erlässt die nötigen Ausführungsbestimmungen, welche insbesondere die Wettkämpfe, die Selektionsrichtlinien und die Entschädigungen regeln.

Pkt. 7.      Finanzierung/ Kostenverteiler

Die Spesen und Entschädigungen des Eidgenössischen Ständematchs werden vom SHKSV in den Ausführungsbestimmungen geregelt.
Der Kostenverteiler wird in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit SHKSV – MSVS geregelt.